Osterfeuer sind ein wichtiger Bestandteil unserer Tradition. Damit dieses Brauchtum auch heuer sicher gefeiert werden kann, möchten wir auf einige wichtige Punkte hinweisen.
Das Entzünden von Osterfeuern ist in der Steiermark nur von Karsamstag, 15:00 Uhr bis Ostersonntag, 03:00 Uhr erlaubt. Es dürfen ausschließlich trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verbrannt werden – Abfälle und andere Materialien sind verboten.
Wir bitten besonders, auf die Witterung zu achten: Bei starkem Wind oder großer Trockenheit sollte auf das Entzünden verzichtet werden. Offenes Feuer ist stets zu beaufsichtigen und ausreichend Löschmittel sind bereitzuhalten.
Unbedingt einzuhalten sind folgende Mindestabstände:
- mindestens 50 Meter zu Gebäuden und Straßen
- mindestens 40 Meter zu Wäldern, Baumgruppen oder Hecken
- mindestens 100 Meter zu Energieanlagen oder leicht entzündlichen Einrichtungen
Zum Schutz von Tieren empfehlen wir, das Brennmaterial vor dem Anzünden nochmals umzuschichten.
Unser Appell: Sicherheit geht vor Tradition.
Sollte ein Feuer außer Kontrolle geraten, ist umgehend der Notruf 122 zu wählen.
Zum Osterfeuer-Melde-Formular der LLZ: hier klicken
Wir stehen auch über die Osterfeiertage jederzeit für Ihre Sicherheit bereit.




